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| Ulrich W. Sahm, Jerusalem

Beschneidungsverbot „verfassungswidrig“

Das Urteil eines Kölner Gerichts (Az. 151 Ns 169/11), das die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen grundsätzlich als strafbare Körperverletzung bezeichnet hat, wird inzwischen auch in den israelischen Medien verbreitet. „Das Urteil ist verfassungswidrig, weil es der Freiheit der Religionsausübung widerspricht“, wurde Rabbiner Arie Goldberg, Vizegeneraldirektor des Rabbinical Centre of Europe, im israelischen Rundfunk zitiert. Noch gibt es keine Reaktionen aus Israel auf diesen Gerichtsbeschluss.

Bei dem Gerichtsverfahren in Köln ging es um einen vierjährigen muslimischen Jungen, der nach der ärztlichen Beschneidung unter Nachblutungen litt. In der Entscheidung verwiesen die Richter unter anderem darauf, dass „der Körper des Kindes durch die Beschneidung dauerhaft und irreparabel verändert“ werde. „Diese Veränderung läuft dem Interesse des Kindes, später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden, zuwider.“ Der Strafrechtler Holm Putzke von der Universität Passau sagte gegenüber der Financial Times Deutschland: „Das Gericht hat sich – anders als viele Politiker – nicht von der Sorge abschrecken lassen, als antisemitisch und religionsfeindlich kritisiert zu werden.“ Weiter erklärte Putzke: „Diese Entscheidung könnte ... im besten Fall auch bei den betroffenen Religionen zu einem Bewusstseinswandel führen, Grundrechte von Kindern zu respektieren.“

Der Römische Kaiser Hadrian verhängte im Jahr 132 ein Beschneidungsverbot, was den jüdischen Bar Kochba Aufstand gegen die Römer auslöste. Dieser verlorene Aufstand beendete fast 2000 Jahre lang die jüdische Präsenz im Heiligen Land. Im Mittelalter und bis in die Neuzeit hinein wurde aus rein antisemitischen Motiven in San Francisco und in der Sowjetunion versucht, den Juden die Beschneidung zu verbieten. Betroffen sind neben Moslems auch die Juden, nach deren Auffassung es nicht um die freie Wahl der Religionszugehörigkeit geht, sondern um die Zugehörigkeit zum jüdischen Volk, in das ein Jude hineingeboren wird.

Bei den Juden entspricht die Beschneidung der christlichen Taufe. Acht Tage nach der Geburt erhält dabei das Kind seinen Namen und wird so in den „Bund Abrahams“ aufgenommen. Die Sitte der Beschneidung geht auf den biblischen Abraham zurück und gilt als eines der wichtigsten jüdischen Kennzeichen. So wie ein frommer Jude kein Fleisch genießen darf, das nicht von Fachleuten geschächtet worden ist, entspricht die Beschneidung einem geheiligten jüdischen Grundsatz. In Israel wird die Beschneidung nicht von einem Arzt vorgenommen, sondern von einem dafür speziell ausgebildeten „Mohel“, einem Beschneider. Immer wieder passiert es, dass bei der Beschneidung dem Baby „zuviel“ weggeschnitten wird. Gleichwohl käme kaum jemand in Israel auf die Idee, diesen Brauch zu verbieten oder als strafbare Körperverletzung zu ahnden.

Wie die Schweizer jüdische Zeitschrift „Tachles“ am Freitag berichtete, wollen Abgeordnete der Zentrumspartei in Norwegen die Beschneidung aus religiösen Gründen als „kriminellen Akt“ brandmarken. Das erklärte Jenny Klinge, Sprecherin der Partei. Für Ervin Kohn, Präsident der jüdischen Gemeinde von Oslo, sei die Angelegenheit von „existentieller Wichtigkeit“ für die Gemeinde. „Ein Verbot der Beschneidung käme einer lauten Botschaft an die jüdische Minderheit gleich, dass sie in Norwegen nicht erwünscht sei“, sagte Kohn. Letztes Jahr habe die Regierung der jüdischen Gemeinde in Oslo einen Kompromiss offeriert, wonach bei der Beschneidungszeremonie medizinisches Personal anwesend sein müsse.

Laut Kohn sei das für die Gemeinde akzeptabel. Die Regierung in Oslo hatte begonnen, sich mit dem Thema der Beschneidung zu befassen, nachdem der norwegische Kinder-Ombudsmann vorgeschlagen hatte, das Mindestalter für die rituelle Beschneidung bei Buben auf 15 Jahre festzusetzen und nicht auf acht Tage, wie es die Bibel fordert. In Norwegen ist rituelles Schächten verboten. In dem skandinavischen Land leben rund 700 Juden. Neben der Beschneidung aus religiösen Gründen, muss die Vorhaut im Falle einer Phimose (Vorhautverengung) aus medizinischen Gründen entfernt werden.

Die Sächsischen Israelfreunde e.V. meinen:

Das deutsche Gerichtsurteil zur Beschneidung heißt in letzter Konsequenz: „Juden sind hier nicht erwünscht!“

Lesen Sie den ganzen Beitrag in der Ausgabe 2+3|2012

Brit Milah, Foto: Cheskel Dovid, wikipedia
Brit Milah, Foto: Cheskel Dovid, wikipedia
Medienarbeit / Presse