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| Klaus Vogt

Leserbrief zur Rücktrittsforderung Bohls

Gelten in Sachsen noch die lutherischen Bekenntnisschriften?

Zum Beitrag „Rücktritt von Landesbischof Bohl gefordert“ in idea-Spektrum 43/2012. 

Vor rund 40 Jahren mussten in der sächsischen Landeskirche junge Pfarrer bei ihrer Ordination vor Gott und versammelter Gemeinde das Gelöbnis ablegen, dass sie sich in ihrem Dienst und in ihrem persönlichen Leben „an nichts anderes halten als an die Heilige Schrift Alten und Neuen Testaments“. Damals waren sowohl das Wort der Bibel als auch die lutherischen Bekenntnisschriften noch allgemein anerkannte Maßstäbe für Dienst und Leben.

Wenn heute Mitarbeiter im Verkündigungsdienst in ihrer Gewissensbindung an die Heilige Schrift feststellen, dass sie die gegenwärtigen landeskirchlichen Leitungsorgane nicht mehr als „geistliche Autorität“ anerkennen können, handeln sie in vollem Übereinklang mit dem reformatorischen Grundbekenntnis in der lutherischen Kirche, dem „Augsburger Bekenntnis“ von 1530.

Dort heißt es in Artikel XXVIII unter anderem: „Wo sie [= die Bischöfe] aber etwas dem Evangelio entgegen lehren, setzen oder aufrichten, haben wir Gottes Befehl in solchem Falle, daß wir nicht sollen gehorsam sein.“ Als biblische Begründung dafür werden Matthäus 7,15 und Galater 1,8 genannt. Weiter heißt es unter Berufung auf den Kirchenvater Augustinus (354–430): „... man soll auch den Bischöfen, so ordentlich gewählet, nicht folgen, wo sie irren oder etwas wider die heilige göttliche Schrift lehren oder ordnen.“ Und schließlich wird im Blick auf neueinzuführende kirchliche Ordnungen noch einmal zusammengefasst: „... die Unseren lehren ..., daß die Bischöfe nicht Macht haben, etwas wider das Evangelium zu setzen und aufzurichten“.

Was ist das für eine Kirche, wenn ein Prediger des Evangeliums – wie Lutz Scheufler – seine Treue zu Bibel und (laut Kirchenverfassung immer noch) geltendem reformatorischem Bekenntnis mit Suspendierung vom Amt bezahlen muss?!? Der Vorschlag von Lothar Klein ist deshalb zur Schadensbegrenzung bedenkenswert.

Klaus Vogt, 17109 Hansestadt Demmin

 

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