VEREINSSATZUNG

der Sächsischen Israelfreunde e. V.


§ l Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen "Sächsische Israelfreunde e. V." und ist seit dem 9. Dezember 1999 beim Amtsgericht Hainichen/Sa. unter der Nummer VR 903 in das Vereinsregister eingetragen.

Der Verein hat seinen Sitz in 09661 Rossau, OT Schönborn-Dreiwerden, Schulstraße 5.

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins
Die Vereinstätigkeit dient folgenden Zwecken:
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Jeder Beschluss über die Änderung der Satzung ist vor dessen Anmeldung beim Registergericht dem zuständigen Finanzamt vorzulegen.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jeder jüdische oder christliche Israelfreund werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Der Antrag soll den Namen, das Alter, den Beruf, Religion und die Anschrift des Antragstellers enthalten. über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand gemäß Geschäftsordnung.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet
  1. mit dem Tod des Mitgliedes

  2. durch freiwilligen Austritt oder

  3. durch Ausschluss aus dem Verein gemäß Geschäftsordnung. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes. Er ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zulässig.

§ 5 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
§ 5 (1) Der Vorstand
Der Vorstand des Vereins besteht aus vier Personen, nämlich: Der Vorstand wird von der Mitgliedervollversammlung auf vier Jahre gewählt. Er ist für die Regelung der Vereinsangelegenheiten des zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Die Aufgaben des Vorstandes sind in der Geschäftsordnung geregelt. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertretende Vorsitzende, vertreten.

§ 5 (2) Der Beirat
Der Beirat wird vom jeweils neu gewählten Vorstand berufen. Er soll den Vorstand bei seiner Arbeit inhaltlich und fachlich beraten und unterstützen, insbesondere in theologischen, politischen, rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Angelegenheiten sowie in Fragen der Außendarstellung des Vereins.

§ 5 (3) Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist ausschließlich für folgende Angelegenheiten zuständig:
  1. Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplanes für das nächste Geschäftsjahr, Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes; Entlastung des Vorstandes gemäß Empfehlung der Kassenprüfer,

  2. Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes,

  3. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und der Geschäftsordnung sowie über die Auflösung des Vereins,

  4. Beschlussfassung über die Beschwerde gegen die Ablehnung des Aufnahmeantrages sowie die Berufung gegen einen Ausschließungsbeschluss des Vorstandes.
In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme, die nicht übertragbar ist. Die Einberufung von ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlungen, sowie die Durchführung von Wahlen und Beschlüssen erfolgt gemäß Geschäftsordnung.

§ 6 Auflösung des Vereins und Anfallberechtigung
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der in Punkt 4.2. der Geschäftsordnung festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliedervversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und der Stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an das "Liebeswerk Israel ZEDAKAH e. V.", D-75378 Bad Liebenzell-Maisenbach, Talstraße 100, welches in Maalot (Israel) ein Pflegeheim für KZ-Geschädigte unterhält.

Die in der Gründerversammlung vom 06.03.1999 errichtete Satzung wurde mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26.11.2005 wie vorstehend geändert.


Rossau, am 26.11.2005




gez. Lothar Klein, Vorsitzender

gez. Werner Hartstock, Stellvertretender Vorsitzender

gez. Wilfried Gotter, Schatzmeister u. Geschäftsführer

gez. Christine Rehm, Schriftführerin

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